Integrationskurs
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Ansprechpartner:
Frau Ines Schulze |
Integrationskurs
Der Integrationskurs umfasst insgesamt 645 Unterrichtseinheiten. Den ersten Teil, bestehend aus 600 Unterrichtseinheiten, bildet der Sprachkurs. Der zweite Teil nennt sich Orientierungskurs und besteht aus den restlichen 45 Unterrichteinheiten. In diesem Kursabschnitt stehen die Themenbereiche "Politik in der Demokratie", "Geschichte und Verantwortung" und "Mensch und Gesellschaft" im Vordergrund.
Das Ziel: Migranten sollen sich im Alltag verständigen und an der deutschen Gesellschaft teihaben können.
Teilnahmeberechtigte
Das Aufenthaltsgesetz regelt in den §§ 44 und 44a, wer am Integrationskurs teilnehmen darf beziehungsweise wer dazu verpflichtet werden kann. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen
- Bürgern der Europäischen Union,
- Spätaussiedlern,
- deutschen Staatsangehörigen,
- Ausländern, die einen Aufenthaltstitel vor oder nach dem 1. Januar 2005 erhalten haben,
- langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatenausländern sowie
- langjährig geduldeten Ausländern.
zuletzt geändert am: 15.10.2010


