Berufsvorbereitung
Berufsvorbereitungsmaßnahmen bieten die Chance, verschiedene Berufsfelder kennen zu lernen und zu wählen, ob man in diesem Berufsfeld eine Ausbildung machen möchte. Man sammelt unter professioneller Anleitung erste praktische Erfahrungen in einem Beruf. Berufsvorbereitende Maßnahmen werden im Landkreis Oder-Spree durch die Agenturen für Arbeit oder das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung eingerichtet. Sie vermitteln auch die Teilnehmer in diese Maßnahmen. In der FAW gibt es die allgemeinen Berufsvorbereitungslehrgänge (BvB) und die behindertenspezifischen Berufsvorbereitungslehrgänge (BvB-Reha).
Zielgruppe
Jugendliche bzw. junge Erwachsene oder behinderte Jugendliche mit Anspruch auf
besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Schulpflicht wurde erfüllt und
das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Zielsetzung
- Wir unterstützen Euch bei Eurer Berufswahl
- Wir testen Eure Fähigkeiten und Fertigkeiten bezüglich Eures Berufswunsches
- Unser Ziel ist es, Euch den Einstieg in Ausbildung und Erwerbstätigkeit zu ermöglichen
Aufbauend auf Eure Stärken bieten wir vielfältige Förder- und Qualifizierungsmöglichkeiten:
- Berufsorientierung / Berufswahl
- Berufliche Grundfertigkeiten
- Betriebliche Qualifizierung
- Arbeitsplatzbezogene Einarbeitung
- Bewerbungstraining
- Sprachförderung
- Allgemeiner Grundlagenbereich und nachträglicher Erwerb des
- Hauptschulabschlusses
Nach Absprache mit der Agentur für Arbeit besteht für Euch auch die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Eignungsanalyse, in der Ihr Eure beruflichen Interessen mit persönlichen Stärken und Fähigkeiten abgleichen könnt. Während der Maßnahme stehen Euch ein Bildungsbegleiter für alle Fragen zur beruflichen Integration sowie erfahrene Ausbilder, Lehrkräfte und Sozialpädagogen beratend und unterstützend zur Verfügung.
Mögliche Berufsfelder
- Wirtschaft und Verwaltung
- Garten- und Landschaftsbau
- Hotel/Gastgewerbe/Hauswirtschaft
- Lager/Handel
- Metall
- Farbe / Raumgestaltung
- Holz
- Bau
Förderdauer
Die individuelle Gesamtförderdauer beträgt grundsätzlich maximal zehn Monate.
Ausnahmen
-
Junge Menschen, die ausschließlich an der Übergangsqualifizierung
teilnehmen, maximal neun Monate - Junge Menschen mit Behinderung maximal elf Monate
-
Junge Menschen mit Behinderung, die ausschließlich
für die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt in Betracht kommen, maximal 18 Monate
Bei Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme kann die Maßnahme jederzeit beendet werden.
Beratung & Anmeldung
Bitte nutzt die Kontaktdaten zur individuellen Beratung. Euer Ansprechpartner des Ausbildungszentrums wird Euch helfen und die notwendigen Fragen mit Euch klären.
zuletzt geändert am: 11.01.2008

