Eltern

Die Mitwirkung der Eltern am Prozess der Schule ist uns ein besonderes Anliegen. Eltern sollen sich mit dem Schulkonzept vertraut machen. Sie tragen die Schule mit und gestalten sie mit. Grundlage dafür ist, dass Eltern ihrem Kind eigenständiges Lernen zutrauen und auch außerhalb der Schule ermöglichen. Eltern und Lehrer haben ein vertrauensvolles Verhältnis zueinander. Sie sind im Gespräch miteinander.

Gremien

Die Mitwirkung von Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräften erfolgt auf der Grundlage der im Teil 7 des Brandenburgischen Schulgesetzes festgelegten Gremien. Dazu gehören die Schülersprecher, Elternsprecher, Schülerkonferenz, Elternkonferenz, Klassenkonferenz sowie Lehrerkonferenz und Schulkonferenz.

Hinsichtlich der Beteiligung der Eltern und der Aufgaben der Elternvertreter sehen wir deren Rolle insbesondere in folgendem:

  • Die Mitglieder der gewählten Elternvertretung arbeiten im gegenseitigen Vertrauen zusammen. Gemeinsames Ziel ist es, die Prozesse der Schule nach besten Kräften zu dynamisieren und positiv voran zu treiben. Die aus der Grundschule gemachten Erfahrungen werden ausgebaut und weiter vertieft.
  • Über die Informationsaufgaben der Elternvertretung hinaus, hat jedes Elternteil hat für sich in hohem Maße die Eigenverantwortlichkeit, sich über schulische Themen, insbesondere den individuellen Leistungsstand des eigenen Kindes zu informieren. Die Elternvertreter fördern diese Informationspflicht, mit dem Ziel, dass sie verinnerlichter Bestandteil und gegebenes Bedürfnis aller Eltern wird. Dieser intensive Austausch mit den schulischen Partnern fördert das Vertrauen und Verständnis.
  • Jedes Elternhaus wird zu allgemein nützlichen Tätigkeiten im Interesse der Schule und somit zu Gunsten der Kinder verpflichtet. Diese im Schulvertrag festgelegten Zeiten sind verbindlich und somit einforderbar (Klassenarbeitsstunden). Gemeint sind hierbei alle helfenden und unterstützenden Tätigkeiten im Interesse schulischer Abläufe, von A wie Abwasch bis Z wie Zwiebeln zum Fest schälen.

Die Aufgaben der Elternkonferenz sehen wir wie folgt:

  • Sie arbeiten eng mit den Vertretern aller Säulen der Schule zusammen
  • Die Elternkonferenz ist Ansprechpartner für Belange aller Eltern.
  • Die Elternkonferenz unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit innerhalb der Schule.
  • Die regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen der Elternkonferenz ist anzustreben.
  • Elternkonferenz steht in regelmäßigem Kontakt mit der Schule.

Die Aufgaben der KlassensprecherInnen sehen wir wie folgt:

  • Klassensprecher und Klassenlehrer arbeiten eng zusammen, mit dem Ziel die schulischen Belange der Klasse positiv zu verstärken.
  • Zu ihren Aufgaben gehört die Einberufung, Planung und Organisation von Klassen-Elternabenden, sowie deren thematische Inhalte.
  • KlassensprecherInnen sind auch Ansprechpartner für die Belange der Eltern der Klasse in direktem Bezug auf die Klasse.
  • Ihnen obliegt auch die Planung der pflegerischen Arbeiten im Klassenzimmer und den etwaigen Zusatzbereichen.
  • Sie arbeiten bei der Organisation von Veranstaltungen und Feiern im Klassenverband mit.

zuletzt geändert am: 23.05.2009